Wertermittlungen, auch bei Güterteilungen
Sie müssen den Wert geerbter Bilder, Graphiken oder Skulpturen schätzen lassen? Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs oder der anfallenden Erbschaftssteuer ist ein Geldwert zu ermitteln, der als Berechnungsgrundlage dient. Wir erstellen Ihnen Gutachten, die Ihnen dabei helfen den geerbten Kunstbesitz richtig einzuschätzen.
Hierbei greifen wir auf unseren reichen Erfahrungs- und Wissensschatz zurück, der das Ergebnis von zwanzigjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet der Galerietätigkeit und des Kunsthandels ist.