Honorare

Kurzgutachten d.h. erste Einordnung nach zur Verfügung gestellten Abbildungen oder Vorlage des Originals sowie Auskunft über Stil, Echtheit und Marktwert. Das Kurzgutachten gibt Auskunft darüber ob es als ratsam angesehen wird, mit Hinblick auf den vermuteten Wert des Objektes weiter detailliertere Untersuchungen vorzunehmen:

Grundgebühr 60 Euro

Gutachten des Objektes: Darin detaillierte Zuschreibung bzw. Einordnung sowie Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und Werteinschätzung:

Bis zu einem Wert von 10.000 Euro: Grundgebühr 250 Euro.

Bis zu einem Wert von 100.000 Euro: Grundgebühr 650 Euro

Inventarisation und Dokumentation: Für die Schätzung von Sammlungen sowie die Erstellung einer Inventarisation und Dokumentation wird ein Stundensatz von 85 Euro berechnet.

In den Beträgen sind 16% MwSt. enthalten. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich.

Kunstgutachten Expertise

Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kunstsachverständigen sowie qualifizierten Kunstsachverständigen e.V.

Sachverständiger für Kunst des 20. Jahrhunderts im BVK Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kunstsachverständigen sowie qualifizierten Kunstsachverständigen e.V. Frankfurt am Main

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